Das Landgericht Bad Kreuznach hat einen Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen mehrere Diebstahlsdelikte sowie Straftaten im Zusammenhang mit einer Flucht vor der Polizei.
Diebstähle auf Firmen- und Sportgeländen
Nach den Feststellungen des Gerichts soll der Angeklagte zwischen Mitte Januar und Mitte März 2025 in insgesamt elf Fällen Gegenstände von Firmen- und Sportgeländen entwendet haben. Die Taten ereigneten sich in den Landkreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld. Neun dieser Diebstähle konnten nachgewiesen werden, zwei weitere Fälle wurden im Verfahren eingestellt.
Flucht vor der Polizei und Zusammenstoß in Rhaunen
Anfang April 2025 soll der Angeklagte mit einem Fahrzeug vor der Polizei geflüchtet sein, die ihn aufgrund eines Haftbefehls suchte. In Rhaunen fuhr er nach Überzeugung des Gerichts gezielt und unter starker Beschleunigung in einen entgegenkommenden Streifenwagen.
Vier Polizeibeamte verletzt
Bei dem Zusammenstoß wurden insgesamt vier Polizeibeamte verletzt. Die Verletzungen reichten von Prellungen über eine leichte Schädelprellung bis hin zu Halswirbelsäulenverletzungen und sogenannten Hochrasanztraumata.
Umfangreiche Verurteilung und Maßregel
Das Gericht sah unter anderem Diebstahl in neun Fällen sowie einen vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung als erwiesen an. Zudem ordnete das Gericht die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an.
Vorstrafen wirkten sich strafschärfend aus
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht frühere einschlägige Vorstrafen des Angeklagten. Diese wirkten sich nach Angaben des Gerichts straferhöhend aus.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Rechtsmittel können noch bis zum 12. Januar 2026 eingelegt werden.
